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Kündigung erhalten?

Wer eine Kündigung seines Arbeitsverhältnisses erhält, ist regelmäßig einer nicht zu unterschätzenden mentalten Belastung ausgesetzt. Es ist ja nicht nur die Ungewissheit, wie es jobmäßig weitergeht. Sondern die Betroffenen müssen viele Dinge beachten und fragen sich zum Beispiel: Wie reagiert das Arbeitsamt? Werde ich problemlos mein ALG bekommen? Was mache ich, wenn ich eine Sperre bekomme? Was sagt meine Familie dazu? Wo kriege ich jetzt so schnell einen neuen Job her? Ist die Kündigung überhaupt berechtigt? Vielleicht habe ich eine Chance auf Weiterbeschäftigung? Aber will ich das überhaupt? Steht mir denn nicht wenigstens eine Abfindung zu? Und was ist mit meinem Urlaub und meinen Überstunden? Wie bekomme ich jetzt ein gutes Zeugnis?

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Die Angst davor, beruflich nicht sofort wieder Fuß zu fassen, können wir Ihnen leider nicht nehmen. Allerdings kann Frau Rechtsanwältin Dr. Meier Ihnen helfen, sich darüber im Klaren zu werden, was Ihre Rechte und Ansprüche anbetrifft. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen hat Frau Dr. Meier als Fachwanwältin für Arbeitsrecht schon vielen Menschen in deren schwierigen Situation geholfen. Ihnen zuhören, gemeinsam nachdenken und Lösungswege für Sie erarbeiten ist eine Selbstverständlichkeit für Frau RAin Dr. Meier.

Setzen Sie sich - ganz unverbindlich - mit unserer Kanzlei in Verbindung und schildern Frau Dr. Meier Ihren Fall. Sie bekommen eine individuelle Ersteinschätzung der Rechtslage, Ihrer Möglichkeiten und Chancen.

Im Rahmen des Orientierungsgespräches fallen keine Kosten an, abgesehen von eventuellen Telefonkosten Ihres Telefonanbieters. Sollte sich gleich in dem ersten Gespräch (Orientierungsgespräch) herausstellen, dass es in Ihrem speziellen Fall leider keinen Sinn macht, rechtlich etwas zu unternehmen, haben Sie nicht auch noch die Kosten für einen Anwalt als zusätzlichen Faktor.

Sollten Sie nach der telefonischen Erstberatung aber in Erwägung ziehen, etwas zu unternehmen, dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen geben und ein Mandat erteilen, damit Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich gewahrt werden können. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch einen Überblick über anfallende Kosten. Bei Bestehen eines Rechtsschutzversicherungsvertrages holen wir für Sie ohne zusätzliche Kosten gerne Deckungsschutz ein, soweit Arbeitsrecht versichert ist in Ihrem Rechtsschutzvertrag. Bei beengten finanziellen Verhältnissen kommt grundsätzlich auch ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe in Betracht.

So können Sie uns erreichen:


0 5601 / 89 49 - 90

Mo-Fr von 9:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr
außerhalb der Bürozeiten können Sie uns auf unserer Mailbox eine Nachricht hinterlassen.


Dr.Meier@jobanwalt24.de

Die Unsicherheit ist nach einer Kündigung groß, so dass oftmals schnelle Hilfe notwendig ist,
auch am Wochenende oder zu später Stunde.

Bitte scheuen Sie sich daher nicht, an Frau Dr. Meier direkt eine email zu schreiben.

Diese Möglichkeit sollten Sie insbesondere auch dann in Betracht ziehen, falls die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage um 24:00 Uhr oder am Wochenende abzulaufen droht (Stichwort: 3-Wochen-Klagefrist). Sollten Sie nicht sofort eine Antwort erhalten, rufen Sie bitte Dr. Meier unter der Nummer 0177 27 62 0 26 oder 05665 183 72 56 an.

Wenn Sie lieber erst einmal schriftlich kommunizieren als zu telefonieren oder ausnahmsweise
telefonisch niemanden erreichen sollten, dann ist das FORMULAR "Erfolgsaussichten" die richtige Alternative.

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