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Urteile Beamtenrecht und öffentlicher Dienst

Urteil des BVerwG vom 13.09.2001 – 2 C 34.00 zum Beamtenrecht wegen Erschwerniszulage für freigestelltes Personalratsmitglied
Dem vom Dienst freigestellten Personalratsmitglied ist eine bisher gewährte Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten weiterzuzahlen. Die Höhe der weiterzuzahlenden Zulage bestimmt sich nach der Anzahl der Stunden des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, die der Beamte geleistet hätte, wenn er nicht freigestellt worden wäre.

Beschluss des BVerwG vom 01.10.2001 – 2 B 11.01 zum Beamtenrecht wegen Feststellung der Dienstunfähigkeit nach Ablauf der Probezeit
Der Dienstherr kann einen dienstunfähigen Probebeamten auch nach Ablauf der Probezeit und nach Erreichen des 27. Lebensjahres entlassen, wenn Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung während der fünfjährigen Statusdienstzeit nicht ausgeräumt werden konnten. Hat der Dienstherr die Klärung der Dienstfähigkeit nicht ungebührlich verzögert, so ist sein Ermessen nicht eingeschränkt, den Beamten entweder zu entlassen oder in den Ruhestand zu versetzen.

Urteil des BAG vom 27.06.2001 – 5 AZR 424/99 zum Beamtenrecht wegen Gleichzeitigkeit von Beamten- und Arbeitsverhältnis
Wird ein Beamter mit seinem Einverständnis von seinem Dienstherrn beurlaubt, ist ihm kein amtsgemäßer Aufgabenbereich mehr übertragen. Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses neben dem fortbestehenden Beamtenverhältnis ist dann grundsätzlich möglich. Ob neben dem fortbestehenden Beamtenverhältnis ein Arbeitsverhältnis zu einem privaten Arbeitgeber begründet worden ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Ausgeschlossen ist dies auch bei einer Beurlaubung des Beamten unter Fortzahlung der Beamtenbezüge nicht. In diesem Fall ist die Begründung eines Arbeitsverhältnisses von den Beteiligten i. d. R. aber erst dann gewollt, wenn die Tätigkeit des beurlaubten Beamten beim privaten Arbeitgeber nicht mehr seiner beamtenrechtlichen Stellung entspricht und er zusätzlich zu seinen Beamtenbezügen eine Tätigkeitsvergütung erhält.

Beschluss des BVerfG vom 14.12.2000 – 2 BvR 1457/96 zum Beamtenrecht wegen Einfrieren von Stellenzulagen
Beamtenrechtliche Stellenzulagen gehören nach Art. 33 Abs. 5 GG nicht zur schützten amtsangemessenen Alimentaion des Beamten. Die Einfrierung des Ministerialzulage auf den Stand von Juni 1975 verstößt nicht gegen Rechte eines Beamten, weil dem Gesetzgeber innerhalb des Rahmens, den die Verfassungsrechtlich garantiert Alimentierungspflicht zieht, ein weiter Gestaltungsspielraum zukommt. Der Gesetzgeber ist von Verfassung wegen nicht gehalten, über die amtsangemessene Alimentation hinaus eine Stellenzuklage zu gewähren, geschweige denn, diese an die allgemeinen Besoldungserhöhung anzukoppeln. Er muß lediglich sicherstellen, daß die Besoldung dem Beamten einen amtsangemessenen Lebensunterhalt (Alimentation) gewährleistet, der dem Dienstrang, der Verantwortung des Amtes, der Bedeutung des Berufsbeamtentums, den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisses sowie dem allgemeinen Lebensstandard entspricht.

Bechluss des BVerwG vom 13.09.2001 – 6 PB 9.01 zum öffentlichen Dienst wegen Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann auch dann unzumutbar i. S. v. § 9 Abs. 4 S. 1 BPersVG sein, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine durch den Haushaltsgesetzgeber veranlasste Stellenbesetzungssperre besteht, von der das Finanzministerium nur im Falle eines „unabweisbar vordringlichen Personalbedarfs“ Ausnahmen zulassen kann.

Urteil des BAG vom 21.09.2000 – 2 AZR 440/99 zum öffentlichen Dienst wegen Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle
Die Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers, eine Angestellte, auf der hoheitliche Aufgabe erledigt werden, in eine Beamtenstelle umzuwandeln und mit einem Beamten zu besetzen, kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des bisherigen Stelleninhaber darstellen, wenn dieser die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt (Anschl. An BAG, Urt. v.26.2.1997 – 3 AZR 278/94). Erfüllt der bisherige Stelleninhabers. Der öffentliche Arbeitgeber kann sich nach dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGH normierten Rechtsgedanken nicht darauf berufen, daß er die Stelle mit einem – möglicherweise aus seiner Sicht geeigneten – externen Bewerber besetz hat.

Urteil des BAG vom 27.06.2001 – 7 AZR 496/99 zum öffentlichen Dienst wegen Fiktive Laufbahnnachzeichnung eines Personalratsmitglieds
Ein freigestelltes Personalratsmitglied kann den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der Vergütung aus einer höheren Vergütungsgruppe in Anspruch nehmen, wenn es ohne seine Freistellung mit Aufgaben betraut worden wäre, welche die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe rechtfertigen. Dieser Höhergruppierungsanspruch setzt eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs voraus, den das Personalratsmitglied ohne die Freistellung genommen hätte. Dabei ist darauf zu achten, dass das freigestellte Personalratsmitglied im Verhältnis zu den übrigen Beschäftigten nicht bevorzugt wird.